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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER CLAVO UG (haftungsbeschränkt)
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Clavo UG (nachfolgend "CLAVO UG") abgeschlossenen Verträge, insbesondere für Softwarelizenz- und Dienstleistungsverträge (wie z.B. Schulungs-, Beratungs- und Software-Wartungsverträge).
2. Andere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch die CLAVO UG schriftlich bestätigt wurden.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei (nachfolgend "Kunde") gelten nicht.
1. Angebote der CLAVO UG sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die CLAVO UG eine Bestellung des Kunden (Angebot) annimmt.
2. Software-Wartungsverträge beziehen sich auf die im Vertrag konkret bezeichneten Softwarelizenzen (Hauptlizenz, Zusatzlizenzen und/oder kostenpflichtige Zusatzmodule). Der separate Abschluss von Software-Wartungsverträgen für Zusatzlizenzen und/oder kostenpflichtige Zusatzmodule ist nicht möglich.
3. Bei Schulungen erfolgt gleichzeitig mit dem Versand der Anmeldebestätigung auch die Zusendung der Rechnung. Nur vor Schulungsbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Schulungsteilnahme.
1. Die KI-Kodierung wird pro kodiertem Fall abgerechnet. Die genauen Konditionen werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag spezifiziert.
2. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der tatsächlich kodierten Fälle.
Cloud-Version:
1. Die Abrechnung erfolgt volumenbasiert auf Basis eines monatlichen Token-Kontingents.
2. Bei Überschreitung des vereinbarten Kontingents werden Mehrverbrauchskosten nach den vertraglich vereinbarten Konditionen berechnet.
3. Pilotphasen können mit reduzierten Konditionen vereinbart werden.
On-Premises-Version:
4. Die Abrechnung erfolgt als monatliche Pauschale ohne Volumenlimits.
5. Einmalige Aufsetzen-Kosten für die Installation und Konfiguration werden separat berechnet.
Cloud-Version:
1. Die Abrechnung erfolgt volumenbasiert auf Basis eines monatlichen Token-Kontingents.
2. Bei Überschreitung des vereinbarten Kontingents werden Mehrverbrauchskosten berechnet.
3. Höhere Aufsetzen-Kosten im Vergleich zu KI-Assistenten aufgrund des erweiterten Funktionsumfangs.
On-Premises-Version:
4. Die Abrechnung erfolgt als monatliche Pauschale ohne Volumenlimits.
5. Einmalige Aufsetzen-Kosten für die Installation und Konfiguration werden separat berechnet.
1. Alle Preise der CLAVO UG verstehen sich zuzüglich der beim Leistungsdatum geltenden Umsatzsteuer. Da unsere Softwareprodukte digital bereitgestellt werden, fallen keine Versandkosten an.
2. Die spezifischen Preise und Konditionen werden in den jeweiligen Angeboten oder Verträgen festgelegt.
3. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
1. Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungszugang ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen. Bei Annahmeverzug des Kunden tritt Fälligkeit mit Anbietung der Lieferung ein.
2. Bei Verzug ist die CLAVO UG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
3. Bei Cloud-Produkten informiert die CLAVO UG den Kunden rechtzeitig über Mehrverbrauch und mögliche zusätzliche Kosten.
4. Bei Schulungen erfolgt gleichzeitig mit dem Versand der Anmeldebestätigung auch die Zusendung der Rechnung. Nur vor Schulungsbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Schulungsteilnahme.
1. Die CLAVO UG ist Inhaber der Urheber- und Verwertungsrechte an den urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere an der webbasierten Softwarelösung und den zugehörigen Schulungsunterlagen sowie Dokumentationen, die dem Kunden online zur Verfügung gestellt werden.
2. Für das eingeräumte Nutzungsrecht an den Werken, insbesondere an der webbasierten Software und Schulungsunterlagen, entrichtet der Kunde die vereinbarte Nutzungsgebühr. Die CLAVO UG gewährt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der Gebühr ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der online bereitgestellten Software.
3. Der Kunde darf die lizenzierte Webversion der Software über jedes kompatible Endgerät mit Internetzugang nutzen.
1. Die CLAVO UG stellt eine KI-basierte Lösung für die medizinische Kodierung zur Verfügung.
2. Die Kodierung erfolgt automatisiert auf Basis von Dokumenten und Daten, die der Kunde bereitstellt.
3. Die generierten Kodierungsvorschläge sind als Unterstützung zu verstehen und bedürfen der fachlichen Prüfung durch qualifiziertes Personal.
1. Die CLAVO UG stellt dem Kunden LLM-basierte Chatbot-Lösungen zur Verfügung, die mithilfe von Retrieval-Augmented Generation (RAG) interne und externe Datenquellen auswerten.
2. KI-Assistenten (Bots) bieten grundlegende Chatbot-Funktionalitäten, während KI-Agenten erweiterte Funktionen und Integrationen umfassen.
3. Die Systeme unterstützen mindestens Deutsch und Englisch, weitere Sprachen können vertraglich vereinbart werden.
4. Alle Daten werden während der Sitzung verarbeitet; eine dauerhafte Speicherung personenbezogener Eingaben erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich mit dem Kunden abgestimmt ist.
5. Die CLAVO UG stellt die technische Infrastruktur (Hosting, Skalierung) bereit und gewährleistet dabei ein angemessenes Maß an Performance und Verfügbarkeit.
1. Die CLAVO UG ist berechtigt, die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ganz oder zum Teil auf Dritte zu übertragen.
2. Wartung und Pflege der Systeme sind in der monatlichen Lizenzgebühr enthalten. Ein gesonderter Wartungsvertrag wird nicht geschlossen.
3. Die CLAVO UG stellt regelmäßig Updates bereit, die sowohl sicherheitsrelevante als auch funktionale Verbesserungen umfassen.
4. Die CLAVO UG bietet telefonischen und E-Mail-Support während der Geschäftszeiten an.
1. Die CLAVO UG behält sich das Recht vor, Schulungsinhalte geringfügig abzuändern sowie ggf. Termin- und Ortsverschiebungen, z.B. bei einer geringen Anzahl von festen Anmeldungen, vorzunehmen.
2. Bei Stornierungen und Umbuchungen bis zwei Wochen vor dem vereinbartem Leistungsbeginn entstehen keine Kosten, außer den ggf. bereits angefallenen Reisekosten. Weniger als zwei Wochen vor dem vereinbartem Leistungsbeginn wird der volle Schulungspreis zzgl. ggf. bereits angefallener Reisekosten fällig.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Beratenden nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
1. Für alle von der CLAVO UG im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Lieferungen und Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
2. Die CLAVO UG stellt den KI-Bot nach aktuellem Stand der Technik zur Verfügung. Ein jederzeit fehlerfreies oder allumfassend zutreffendes Ergebnis kann aufgrund der Natur KI-basierter Systeme nicht garantiert werden.
3. Die bereitgestellten Antworten sind als generierte Vorschläge zu verstehen, die der Kunde eigenverantwortlich prüft. Insbesondere bei medizinischen, rechtlichen oder sonstigen beratungsrelevanten Themen obliegt es dem Kunden, geeignete Fachleute zurate zu ziehen.
4. Eine Haftung für Schäden, die aus Entscheidungen resultieren, welche allein auf Basis der generierten Inhalte getroffen werden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
1. Die CLAVO UG haftet unbeschränkt nur in folgenden Fällen: a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; b) bei schuldhaften Pflichtverletzungen, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen.
2. Soweit nicht ein Fall gemäß vorstehender Ziffer vorliegt, haftet die CLAVO UG für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
3. Sofern nicht anders vereinbart, gilt das Fünffache der nach dem Vertrag geschuldeten Vergütung als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden.
4. Außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist eine Haftung für entgangenen Gewinn und andere reine Vermögensschäden ausgeschlossen.
5. Der KI-Bot von CLAVO UG ist ein administratives Tool für medizinische Kodierung und nicht als Medizinprodukt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) klassifiziert. Er ist nicht dafür bestimmt, medizinische Ratschläge, Diagnosen oder Behandlungsempfehlungen zu erteilen.
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei Ausführung dieses Vertrags und der jeweiligen Einzelverträge einzuhalten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitenden aufzuerlegen.
3. Die CLAVO UG sichert zu, dass ihre Cloud-Dienste für die Verarbeitung von Gesundheits- und Sozialdaten den Anforderungen des § 393 SGB V entsprechen. Dies umfasst die Rolle als Auftragsverarbeiter gem. Art. 4 Nr. 8 DSGVO und die Verarbeitung von Daten nur in Deutschland, der EU oder Ländern mit gleichwertigen Datenschutzniveaus.
1. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages als Ganzem nicht.
2. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Firmensitz der CLAVO UG.
3. Änderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung des Vertragsverhältnisses unterliegen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Schriftformklausel.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.
5. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980).
Clavo UG (haftungsbeschränkt)
Hausvogteiplatz 12
10117 Berlin
Deutschland
E-Mail: contact@clavo.ai
Telefon: +49 (0)30 280 466 50